Wie „grün“ präsentiert sich Ihr Unternehmen?

Allem voran die Industrie steht mit ihrem immensen Bedarf an Energie und Emissionen immer mehr im Fokus der Öffentlichkeit. Wer im produzierenden Gewerbe unterwegs ist, kennt die Diskussionen. Einiges regelt die Politik, indem verordnete Ausgleichsflächen und Löschteiche kompensieren helfen.

Zuweilen macht es Sinn, diese Auflage überzuerfüllen und in seinem Bereich Zeichen zu setzen. Im Idealfall ist die CO2-Billanz neutral, aber auch der Weg dahin kann marketingwirksam dokumentiert sein. Andere müssen ohnehin schriftlich Rechenschaft ablegen, weil es die EU vorschreibt. Es betrifft aber auch immer mehr Zulieferer, die von Ihrer Größe per Definition noch kein KMU sind. Dann, wenn Sie einem Hersteller zuarbeiten, der ein ZeroCO2-Klimaziel verfolgt. Hersteller, wie Apple oder VW haben es als Ziel 2030 angekündigt.

Das Urteil im Fall Katjes aus Sommer 2024 hat die Grenzen klar aufgezeigt, wann ein Produkt klimaneutral hergestellt ist. Dann, wenn der Produktionsprozess die Bilanz aufweist. Nicht aber die Kompensation durch Kauf von THG-Quoten. Das Problem ist auf EU-Ebene schon lange bekannt. Um Greenwashing vorzubeugen, gibt es Reports, die nach festgelegten Schemata gefüllt werden. Der CSRD-Report macht Unternehmen und ihre Emissionen vergleichbar. Das hilft auch für den internen Benchmark, in dem sich ein Unternehmen Klimaziele setzen kann.

Christoph Thörner von der Hartmann & Partner Steuerberatungsgesellschaft mbB kennt die neuen Anforderungen und weiß, worauf es im Bericht ankommt und wer es für sich dringend einführen sollte.

CSRD Reporting Anforderungen

Für viele Unternehmen ist das ESG-Reporting ab 2025 unter den ESRS-Kriterien völlig neu. Die CSRD Nachhaltigkeitsberichterstattung wird für viele Unternehmen zur Pflicht und erfolgt entlang der europaweit eingeführten ESRS-Standards, die für mehr Transparenz sorgen und die Nicht-Finanzielle-Berichterstattung (oder Nachhaltigkeitsberichterstattung) auf eine Stufe mit der finanziellen Berichterstattung stellen. Eine verpflichtende doppelte Wesentlichkeitsanalyse setzt die Leitplanken für die zu berichtenden Strategien, KPIs und Maßnahmen. Wir unterstützen im Zusammenhang mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung zur Wesentlichkeitsanalyse, zur Datenerhebung, mit der workshopbasierten Erarbeitung der Inhalte sowie zur Struktur und zum Aufbau von jährlich wiederkehrenden Tätigkeiten.

In dem Zusammenhang gibt es wichtige Eckpunkte, wie z.B. das EU-Lieferkettengesetz und Umstellungen auf „grüne“ Themen in der IT wie auch dem Team, was als Change Management-Prozess gut geplant sein will.

Die vertiefenden Themen zu Lieferkettengesetz, Green IT und Change Management stellt C. Thörner in einem Blitzlicht im Nachbarartikel kurz vor.

Passende Experten zum Thema

Rudolf Gausling

Safetyfirst Arbeitssicherheit 

Frank Samson

Samson Ingenieure
 

Dirk Bertling

Dipl.Ing.
Innovative consulting

Markus Weber

COMMERCE4 GmbH